Stellenausschreibung der Stadt Geseke

Die Stadt Geseke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit (ggf. auch in Teilzeit) eine/n:
IT-Systemadministrator/in (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
- Annahme und Bearbeitung von User/innen-Anfragen
- Support von Anwender/innen; telefonisch und persönlich
- Bearbeitung von IT-Störungen
- Support im Bereich Hardware sowie Software im Windows- und Linux-Umfeld
- Rollout von PC-Arbeitsplätzen, mobilen Endgeräten und Telefonie
- Inventarisierung von IT-Komponenten
- Installation von allgemeinen und fachspezifischen Applikationen
- aktive Mitarbeit im täglichen IT-Betrieb
- Anwendersupport für alle IT-Anfragen, Beratung und Betreuung der Endanwender/innen
Einstellungsvoraussetzungen:
- Sie haben eine IT-orientierte Ausbildung abgeschlossen oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten erworben
- optimaler Weise verfügen Sie über Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere als IT-Administrator/in in den Bereichen:
- Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen
- Anwendersupport
- Aktuelle Windows- und Linuxserver sowie Apple iOS
- mit Flexibilität stellen Sie sich auf die vielseitigen Aufgaben sowie auf die anderen Teammitglieder ein
- Organisationsfähigkeit und Zeitmanagement ermöglichen Ihnen selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- durch Ihre offene und freundliche Haltung sind Sie verlässliche/r Dienstleister/in mit Engagement und Initiative
- Sie sind bereit, sich regelmäßig weiterzubilden und Aufgaben auch außerhalb der regulären Arbeitszeit wahrzunehmen
- PKW-Führerschein
Wir bieten:
Die Stadt Geseke hat ca. 22.200 Einwohner und liegt verkehrsgünstig im Osten des Kreises Soest an der historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße "Hellweg", der heutigen Bundesstraße 1. Geseke ist problemlos mit der Bahn (Strecke Dortmund-Kassel) zu erreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i.S.d. § 2 Abs. 1 SchwbG sind erwünscht.