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Stellenausschreibung der Stadt Geseke

Wappen

Die Stadt Geseke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/n

Sachbearbeiter/in Klimaschutz (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Erstellung, Koordination und Umsetzung von gemeindlichen Maßnahmen im Bereich Klima- und Umweltschutz, Energie- und Mobilität / Aufstellung eines städtischen Maßnahmenprogramms und Mitwirkung bei der Umsetzung
  • Darstellung und Kommunikation der Aktivitäten im Bereich Klima und Umweltschutz, Energie und Mobilität
  • Organisation von Beratungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit zwischen Politik, Behörden, Verbänden, Fördergebern, Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern (lokal, regional und überregional)
  • Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln für die Stadt und private Maßnahmenträger in den Bereichen Klima- / Umweltschutz, Energie und Mobilität

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossene Qualifikation zum/zur Verwaltungsfachwirt/in bzw. Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
  • Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen
  • Kenntnisse über aktuelle Moderations- und Präsentationstechniken
  • Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit sind wünschenswert
  • Freundliches und sicheres Auftreten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern runden Ihr Profil ab

Wir bieten:

Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD möglich.

Die Stadt Geseke hat ca. 22.200 Einwohner und liegt verkehrsgünstig im Osten des Kreises Soest an der historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße "Hellweg", der heutigen Bundesstraße 1. Geseke ist problemlos mit der Bahn (Strecke Dortmund-Kassel) zu erreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i.S.d. § 2 Abs. 1 SchwbG sind erwünscht.

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