Stellenausschreibung der Stadt Geseke

Die Stadt Geseke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/n
Stadtplaner/in (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
- Federführende Durchführung von Verfahren bei der Aufstellung, Ergänzung und Änderung von Bauleitplänen
- Beurteilung von Einzelprojekten, Bauvoranfragen und Bauanträgen aus städtebaulicher, gestalterischer und planungsrechtlicher Sicht
- Qualifizierte Beratung von Bürger/innen in Fragen des Bauplanungsrechts (Bauberatung)
- Mitwirkung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
- Erarbeitung und Betreuung gesamtstädtischer Konzepte/städtebaulicher Entwicklungskonzepte
- Organisation und Moderation von Planungsprozessen und Workshops u.a. mit Bürger/innen, Bauherr/innen und Investoren
- Einbringung von kommunalen Interessen und Bauberatung in städtebaulicher und stadtgestalterischer Hinsicht bei Planung Dritter
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/in / Master (m/w/d) der Fachrichtung Stadtplanung oder Architektur bzw. eine vergleichbare Fachrichtung
Erste praktische Erfahrung in der Bauleitplanung und mit der gesamten Verfahrensabwicklung sowie Kenntnisse in den Bereichen Planungs- und Bauordnungsrecht sowie den damit verbundenen Rechtsgebieten
- sichere Kenntnisse in den Bereichen Planungs- und Bauordnungsrecht sowie den damit verbundenen Rechtsgebieten
- sichere Kenntnisse im Umgang mit MS Office, dem Geoinformationssystem Arc GIS/ Arc Map und dem Bauleitplanmodul IP Planer-Suite der Firma IPSyscon sowie ggf. AutoCAD
- Wünschenswert sind Kenntnisse in Indesign, Photoshop und Illustrator
- Sehr gute Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten und hohe Belastbarkeit runden Ihr Profil ab
Wir bieten:
Die Stadt Geseke hat ca. 22.200 Einwohner und liegt verkehrsgünstig im Osten des Kreises Soest an der historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße "Hellweg", der heutigen Bundesstraße 1. Geseke ist problemlos mit der Bahn (Strecke Dortmund-Kassel) zu erreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i.S.d. § 2 Abs. 1 SchwbG sind erwünscht.