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Stellenausschreibung der Stadt Geseke

Wappen

Die Stadt Geseke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit zur Verstärkung am städt. Abwasserwerk eine/n:

Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Planung, Steuerung, Dokumentation Beitreiben und Überwachung der Prozessabläufe in abwassertechnischen Anlagen
  • Messungen und analytische Bestimmung von Wasserzusammensetzungen
  • Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Maschinen, Geräten, Rohrleitungs- und Entwässerungssystemen
  • Datenerfassung und Prozessoptimierung

Einstellungsvoraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik oder eine vergleichbare Berufsausbildung
  • Technisches Verständnis sowie gute handwerkliche Fähigkeiten
  • Selbstständiges, zuverlässiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit sind für Sie selbstverständlich
  • Bereitschaft zur Ausführung sämtlicher anfallender Arbeiten und Tätigkeiten des städtischen Abwasserwerkes auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (u.a. Bereitschafts- und Wochenenddienst)
  • PKW-Führerschein-Klasse BE, idealerweise Führerschein-Klasse CE

Wir bieten:

Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Stadt Geseke bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten, die Möglichkeit zum Jobradleasing sowie ein familien-freundliches Arbeitsumfeld mit geregelten Arbeitszeiten. Je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD möglich.

Die Stadt Geseke hat ca. 22.200 Einwohner und liegt verkehrsgünstig im Osten des Kreises Soest an der historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße "Hellweg", der heutigen Bundesstraße 1. Geseke ist problemlos mit der Bahn (Strecke Dortmund-Kassel) zu erreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i.S.d. § 2 Abs. 1 SchwbG sind erwünscht.

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