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Stellenausschreibung der Stadt Geseke

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Die Stadt Geseke sucht für das nächste Ausbildungsjahr, mit dem Start zum 01. September 2024, eine/n Studierende/n (m/w/d) für den dualen Studiengang

Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung  
(duales Studium zum Bachelor of Laws an der HSPV NRW Münster)

Deine Ausbildungsdetails:

Das dreijährige duale Studium kombiniert die theoretische Ausbildung mit juristischen, betriebs- und sozialwissenschaftlichen Inhalten an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Münster mit der praktischen Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung Geseke. Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und qualifiziert dich für Tätigkeiten der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Gemeinden und Gemeindeverbänden Nordrhein-Westfalen.

Das bringst du mit:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die uneingeschränkte Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Qualifikation
  • Einhaltung der laufbahnrechtlichen Altersgrenzen (jünger als 42 Jahre bei Studienabschluss, vgl. § 14 Landesbeamtengesetz NRW)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
  • Führungszeugnis ohne Eintrag

    Wir bieten Dir:

    • eine qualifizierte Ausbildung mit unterschiedlichen interessanten Aufgaben während der Praxisphasen in verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung
    • Anwärterbezüge während des Studiums
    • die Ausbildungszahlen im Verwaltungsbereich orientieren sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Stadt Geseke und damit bestehen bei guten Ausbildungsleistungen auch hervorragende Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis

    Die Stadt Geseke hat ca. 22.200 Einwohner und liegt verkehrsgünstig im Osten des Kreises Soest an der historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße "Hellweg", der heutigen Bundesstraße 1. Geseke ist problemlos mit der Bahn (Strecke Dortmund-Kassel) zu erreichen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i.S.d. § 2 Abs. 1 SchwbG sind erwünscht. Die Stadt Geseke begrüßt das Vorhandensein von Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt und möchte besonders Bewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte ansprechen.

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